Landgericht Baden-Baden: Teilfreispruch nach sieben Verhandlungstagen

Dem Mandanten wurden seitens der Staatsanwaltschaft Baden-Baden  insgesamt 12 Taten des Einbruchsdiebstahls mit einem Schaden im sechsstelligen Bereich vorgeworfen, der Antrag der Staatsanwaltschaft lautete 4 Jahre Gefängnis. Nach insgesamt sieben Verhandlungstagen und der Prüfung immer neuer Beweismittel wurde er schließlich durch das Landgericht Baden-Baden wegen zweifachen Diebstahls und Hehlerei in 3 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt. Im Übrigen wurde er von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Das Landgericht folgte damit dem Antrag des Verteidigers.

Dem Verfahren lag eine länger andauernde Einbruchsserie aus der Region zugrunde. Der Mandant wurde durch einen Mitangeklagten schwer belastet. Der Mandant bestritt eine Beteiligung an einer Vielzahl und räumte schließlich zwei Taten des Diebstahls und drei Taten der Hehlerei ein, weswegen er auch zur Verurteilung gelangte.

Das Gericht bewies Fingerspitzengefühl und untersuchte einen Widerspruch des Mitangeklagten auf Hinweis des Verteidigers so lange, bis dieser aufgeklärt werden konnte. Dabei stellte sich heraus, daß der belastende Mitangeklagte offensichtlich gelogen hatte, was dem Mandanten schließlich zur Freiheit verhalf.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in Baden-Baden und Offenburg

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