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SPRAFKE | Strafverteidigung

Der Spezialist fürs Strafrecht

Schön, daß Sie danielsprafke.de besuchen.

SPRAFKE | Strafverteidigung ist eine auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Karlsruhe. Ich bin in Karlsruhe, in Süddeutschland, überregional und im gesamten Bundesgebiet für Sie erfolgreich tätig. Im Strafverfahren gibt es keine Beschränkungen – ich bin dort, wo Sie mich brauchen!

SPRAFKE | Strafverteidigung ist Ihr verlässlicher Partner in allen schwierigen strafrechtlichen Angelegenheiten – Ihr Fels in der Brandung. Rechtsanwalt Sprafke verfügt über eine langjährige Expertise im Strafverfahren. Insbesondere in Betäubungsmittelverfahren, Sexualstrafsachen, Kapitalstrafsachen und Staatsschutzverfahren (Terror) ist er Ihr Ansprechpartner und Garant für eine optimale Verteidigung.

SPRAFKE | Strafverteidigung übernimmt Ihre Verteidigung auch in vermeintlich kleineren Angelegenheiten. Ein guter Strafverteidiger weiß, daß ein Ermittlungs- oder Strafverfahren für den Auftraggeber immer eine besondere Herausforderung darstellt. Und so behandele ich Ihren Fall.

Rufen Sie an! Auch nach üblichen Bürozeiten haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen vorzutragen. Der strafrechtliche Notfall kennt keine Sprechzeiten. Über den eingerichteten Strafverteidiger-Notruf unter 072160320045 erhalten sie zu jeder Zeit kompetente Hilfe, wenn es gilt, keine Zeit zu verlieren.

Ich bin für Sie an meinem Kanzleistandort in Karlsruhe nach Terminvereinbarung erreichbar. Auf Wunsch komme ich auch zu Ihnen – bundesweit.

Mit den besten Grüßen,

Maßgeschneiderte Lösungen

Kernkompetenzen im Überblick

SPRAFKE | Strafverteidigung ist Ihr hochspezialisierter Partner wenn es um Lösungen strafrechtlicher Fragestellungen geht. Kompetent, durchsetzungsstark, mitfühlend, kreativ.

Lösungen zu finden bedeutet nicht immer zwangsläufig, sich ausschließlich mit juristischen Fragestellungen zu beschäftigen. Ich höre Ihnen zu. Sie werden niemals Vorverurteilung oder moralische Verdammnis erfahren. Bei mir erhalten Sie Unterstützung und Zuspruch, wenn Sie das brauchen.

Hier finden Sie einen Überblick über die strafrechtlichen Gebiete, in welchen ich über besondere Expertise verfüge.

Strafverteidiger sein, bedeutet mehr, als Rechtsanwalt zu sein. Ich feile nicht an komplizierten Verträgen, um meine Mandanten vor Problemen zu bewahren. Ich werde nicht gewählt, um die Finanzen fremder Menschen zu optimieren. Ich bin dort, wo es weh tut. Ich werde meistens dann gerufen, wenn bereits ein Problem aufgetreten ist. Und Ihr Gegner könnte nicht stärker sein. Es ist eben kein Vertragspartner; es ist der Staat mit seinen unendlichen Ressourcen und dem Gesetz als seinem Schwert.

Jetzt geht es für Sie um viel. Manchmal geht es für Sie oder einen Angehörigen um alles, ja um die blanke bürgerliche Existenz.

In dieser Situation haben Sie die Wahl, wen Sie küren, sich schützend vor Sie zu stellen und den Kampf mit diesem mächtigen Gegner aufzunehmen.

Erfahrung, Expertise, Durchsetzungsstärke, Mut und Leidenschaft machen mich zu Ihrem Partner, den Sie jetzt brauchen.

Ich bin bereit. Seien Sie es auch!

Verteidigung in Sexualstrafsachen ist besonders und unterscheidet sich von der Tätigkeit eines Strafverteidigers im allgemeinen Strafrecht erheblich.

Es genügt nicht, im einen oder anderen Prozeß gekämpft zu haben. Es genügt nicht, nur theoretische Kenntnisse aber keine jahrelange Erfahrung zu haben.

Sie brauchen einen extrem starken Strafverteidiger, der ohne Angst und Beißhemmungen in eine Hauptverhandlung vor Gericht geht und Sie mit Klauen und Zähnen verteidigt - wenn es der Fall erfordert. 

Wenn Ihr Verteidiger Angst hat, ein vermeintliches Opfer vor Gericht im Zeugenstand intensiv zu vernehmen, dann haben Sie bereits verloren. Wählen Sie Ihren Verteidiger weise.

Ich habe eine Spezialseite, die sich ausschließlich mit Verteidigung in Sexualstrafsachen auseinandersetzt. Besuchen Sie mich auch dort!

www.anwalt-sexualstrafrecht-bundesweit.de.

Bei Vorwürfen wie Mord und Totschlag gibt es keine zweite Chance, das erwünschte Ergebnis der Ermittlungen oder der Gerichtsverhandlung zu erreichen. Man hat in aller Regel nur ein einziges Mal die Möglichkeit, ein Verfahren aus dem Bereich “Mord und Totschlag” zu seinen Gunsten zu entscheiden – nämlich vor dem Schwurgericht oder aber im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft. Wenn Sie also nur einen einzigen Schuß haben – um einmal im Bild zu bleiben – dann sollten Sie sich Ihrer strafprozessualen Waffe und der dazugehörigen Munition absolut sicher sein. 

Ein Verfahren vor dem Schwurgericht erfordert eine Spitzenleistungen der Verteidigung: Auf den Punkt, konzentriert, bestimmt und durchschlagskräftig. So, wie ich es neben vielen anderen in einem Fall vor dem Landgericht in Karlsruhe durch einen Freispruch wegen Notwehr bewiesen habe.

Auch in vielen anderen Verfahren vor Landgerichten aber auch vor Oberlandesgerichten mit Vorwürfen aus dem Bereich “Völkermord, Mord und Totschlag” habe ich mein Können unter Beweis gestellt. Auch Sie dürfen mir hier gerne vertrauen. Ich nehme mich Ihres Falls gerne an.

Nicht nur in einer Pandemie leisten Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen- und Pfleger außergewöhnliches. Jeden Tag kümmern Sie sich in Doppelschichten innerhalb eines maroden Gesundheitssystems um kranke und pflegebedürftige Menschen.

Je schlechter die Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge ausgestattet sind - materiell und personell - desto schneller passieren folgenschwere Fehler.

Fast immer haben solche Fehler strafrechtliche Konsequenzen, denn fast immer kommen Menschen zu Schaden.

Auch in diesem Bereich verfüge ich über Erfahrung und Expertise, um das gegen Sie geführte Verfahren zu einem guten Ende zu bringen.

Seit Jahren betreue ich Mandanten, denen terroristische Bestrebungen und Verstöße gegen das Völkerstrafrecht zum Vorwurf gemacht werden. 

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verfolgt sowohl terroristische Vereinigungen im Inland, insbesondere rechtsextremistische Vereinigungen, als auch ausländische Terrorvereinigungen, wie die Taliban oder den Islamischen Staat.

In sämtlichen Bereichen habe ich bislang erfolgreich verteidigt und konnte in gleich zwei großen Verfahren vor Staatsschutzsenaten deutscher Oberlandesgerichte Freisprüche erringen. Auch gegen den erbitterten Widerstand der Bundesanwaltschaft.

Polizeigewalt existiert leider auch in Deutschland. So wie eben überall auf der Welt.

Leider will das die Justiz oftmals nicht wahrhaben. Man weiß sich mit systemischen Fehlern nicht anders zu helfen, als Polizistinnen und Polizisten auch über das zulässige, ja erträgliche Maß hinaus zu schützen.

Aber nicht jeder Einsatz von Gewalt durch die Polizei ist unzulässig oder gar strafbar. Durch "unmittelbaren Zwang" darf die Polizei Gewalt üben und das muß sie auch dürfen.

Von Verfassungs wegen sind dem Einsatz erlaubter Gewalt aber Grenzen gesetzt, die immer und ausnahmslos einzuhalten sind. Werden diese Grenzen überschritten, spricht man von Polizeigewalt.

Aus meiner Erfahrung aus unzähligen Gerichtsverhandlungen kann ich leider bestätigen, daß in fast allen Fällen unzulässiger Polizeigewalt gegen die Opfer der Gewalt Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet werden, obwohl es dazu oftmals keinen objektiven Anlaß gibt. Allzuoft werden dann Body-Cams nicht eingeschaltet oder nicht ausgewertet und der Verteidigung zur Verfügung gestellt. Es werden rechtswidrig Videos gelöscht, die durch Zeugen aufgenommen worden sind.

Die Verfolgung von polizeilichem Fehlverhalten beginnt daher fast immer mit Ihrer Verteidigung gegen Vorwürfe wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verteidigung gegen solche Vorwürfe ist auch deshalb sehr anspruchsvoll, da Sie in vielen Fällen mit Zeugen bei Gericht konfrontiert sind, die schlicht die Wahrheit verschweigen oder geschickt umgehen.

Lassen Sie uns gegen dieses System gemeinsam kämpfen.

Besuchen Sie auch meine Hauptseite www.sprafke-strafverteidigung.de

 

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