Freispruch am AG Bühl nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Das Amtsgericht Bühl sprach heute einen Mandanten vom Vorwurf der fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit frei, nachdem die Fahrereigenschaft nicht abschließend bewiesen werden konnte. Zuvor waren Bemühungen des Gerichts gescheitert, mich zur Zustimmung zur Einstellung mit der Folge zu bewegen, daß die Rechtsanwaltskosten vom Mandanten getragen werden müßten. Einem erfahrenen Verteidiger treibt das nur ein Lächeln ins Gesicht. Jetzt zahlt die Gerichtskasse alles, der Mandant keinen Cent.

Die Messung mit eso 80-VIII ergab nach Aktenlage keine Auffälligkeiten. Allerdings wurde von Anfang an bestritten, daß es nachträglich nicht mehr klar wäre, ob der Mandant oder sein ihm stark ähnelnder Bruder gefahren sei. Auch ein vom Gericht in Auftrag gegebenes morphologisches Gutachten durch einen Anthropologen konnte zur Aufklärung nicht beitragen.

Am Ende machte sich das Schweigen des Betroffenen bezahlt mit der Folge, daß er freizusprechen war. Dieser Fall lehrt: Keine vorschnellen Angaben zur Fahrereigenschaft machen. Der Mandant freut sich jetzt über ersparte € 100 Bußgeld und 3 Punkte in Flensburg.

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