Eine echte strafprozessuale Rarität gab es heute im Verfahren wegen der versuchten Strafvereitelung vor dem Amtsgericht Offenburg. Mein Mandant wurde zwar schuldig gesprochen, allerdings wurde keine Strafe verhängt. Es blieb bei einer Verwarnung. Das Verfahren hatte bereits letzte Woche Aufmerksamkeit erregt. Man fragte sich, warum jemand, der augenscheinlich das Opfer einer Gewaltstraftat geworden war nun vor Gericht steht und selbst bestraft wird.
Das Gericht sah ebenfalls diese problematische Situation und sprach keine Strafe aus, sondern nur eine Verwarnung. Für weitere Hintergründe empfehle ich den Artikel des Badischen Zeitung. Hier klicken.