In einem anhängigen Strafverfahren beim Amtsgericht Baden-Baden wegen des Vorwurfs der Fahrerflucht und der Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr entzog das Gericht dem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis (§ 111a StPO). Auf unsere Beschwerde vom gleichen Tag hin, hob das Gericht den Beschluß nur drei Tage nach dessen Erlaß wieder auf.
Das Gericht stützte die Entziehung darauf, daß bei dem Unfall ein Schaden entstanden sei, der oberhalb der Wertgrenze der Rechtsprechung liegt (ca. € 1.300), der eine Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigt. Die Verteidigung wandte sich gegen die Verwendung eines nur vagen Schätzwerts durch das Gericht und legte darüber hinaus eigene Ermittlungsergebnisse vor, die ebenfalls einen Schaden unterhalb der Wertgrenze sahen.
Der Mandant kann nun wieder fahren und seine berufliche Zukunft ist gerettet, nachdem der Arbeitgeber die sofortige Entlassung bereits angekündigt hatte. Wir gratulieren.