Der Mandant war bereits vor einigen Monaten wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung und der Körperverletzung zum Schöffengericht Offenburg angeklagt worden. Die erste Verhandlung endete mit einer Aussetzung des Verfahrens (Presseartikel). Am heutigen ersten Verhandlungstag des neu begonnenen Verfahrens konnte der Prozeß mit einer Verfahrensabsprache beendet werden.
Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat so stark alkoholisiert, daß die Sachverständige eine Schuldunfähigkeit annahm. Allerdings konnte das Gericht dann wegen einer Tat des vorsätzlichen Vollrausches bestrafen (§ 323a StGB).
Absprachegemäß erfolgte einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die muß der Mandant aber nicht im Gefängnis absitzen, sondern kann endlich eine Therapie wegen seiner Alkoholabhängigkeit in einer geeigneten Einrichtung beginnen.
Das Ergebnis kann zufrieden stellen. Erstens steht kein Sexualdelikt im Führungszeugnis und zweitens kommt der Mandant unverzüglich aus dem Gefängnis frei und kann gesund werden.