Die Jugendkammer des Landgerichts Baden-Baden hat diese Woche nunmehr einen Mandanten aus der U-Haft entlassen und den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Gegenstand des Verfahrens sind diverse Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wegen u.a. gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
Nachdem im Ermittlungsverfahren der ursprüngliche Haftbefehl durch das Amtsgericht in Vollzug gesetzt worden ist, entließ das Beschwerdegericht den Mandanten zunächst aus der Untersuchungshaft. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft lehnte dieses Mal das Amtsgericht die U-Haft ab, das Landgericht sah es aber auch anders und ordnete erneut die Untersuchungshaft an.
Auf unseren erneuten Haftprüfungsantrag hin wurde die Untersuchungshaft außer Vollzug gesetzt und der Mandant jetzt zum zweiten Mal aus der Haft entlassen. Insgesamt ein spannender Fall mit vier Angeklagten und der am Ende hoffentlich erfolgreichen Suche nach der Wahrheit.