Ein Mandant ist am heutigen Mittwoch vom Vorwurf des Erwerbs von Kokain durch das Amtsgericht Rastatt freigesprochen worden. Die Polizei und Staatsanwaltschaft wurden durch eine Strafanzeige eines bereits bekannten Zeugen auf meinen Mandanten aufmerksam. Dieser Zeuge stand als Angeklagter neben dem Mandanten bereits dieses Jahr vor dem Landgericht Baden-Baden. Dort hatte er bereits den Mandanten schwer belastet und bewirkt, daß der Mandant zu Unrecht lange Zeit in Untersuchungshaft saß. Allerdings vergeblich, denn das Gericht zeigte sich nicht überzeugt von den Geschichten dieses Mitangeklagten und heutigen Zeugen. Mein Mandant wurde bereits damals in weiten Teilen freigesprochen.
Dieser Zeuge steht bereits im Verdacht, auch in anderen Verfahren falsch ausgesagt und andere zu Unrecht schwer belastet zu haben. Auch wir werden nun eine Strafanzeige gegen diesen Zeugen prüfen. Ein erstes Zeichen gab heute bereits das Amtsgericht. Ein Antrag der Verteidigung auf Vereidigung dieses Zeugen wurde abgelehnt. Dies ist üblich, wenn man einen (lügenden) Zeugen nicht in das offene Messer eines Meineids laufen lassen will. Jedenfalls freut sich der Mandant, endlich nicht mehr laufend vor Justizbehörden auftauchen zu müssen.