Das Amtsgericht Bühl sprach heute einen Mandanten in einem seit Monaten andauernden Verfahren frei. Die Verteidigung hatte sich bereits gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens gewendet bzw. einen Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Nach der durchgeführten Beweisaufnahme war offensichtlich, daß die Hauptbelastungszeugin – eine Rechtsanwältin – die Realität mit Ihren Vorstellungen davon verwechselte. Der eigentliche „Geschädigte“ relativierte dann, sodaß der Irrtum der Zeugin offenbar wurde. Es darf gratuliert werden.