AG Kehl: Milde Geldauflage in einem BtM-Verfahren

Der Mandant stand wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgeschäft seit zwei Jahren unter der Beobachtung der Justiz. Solange dauerte das Ermittlungsverfahren. Der Versuch des ermittelnden Beamten, meinem Mandanten das „ganz große Ding“ nachzuweisen schlug fehl. Nicht zuletzt, weil sich der eigentliche Hauptbelastungszeuge als phantasievoller Zeitgenosse herausgestellt hatte.

Das Ergebnis von zwei Hausdurchsuchungen und vielen Zeugenvernehmungen war dann eine milde Geldauflage von € 800 für 38 Fälle des Handeltreibens und dem Besitz von Betäubungsmitteln (Amphetamin, Marihuana). Das Ergebnis hätte schlimmer ausfallen können.