In einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung, hat das Amtsgericht Philippsburg heute einen Einstellungsbeschluß verfügt. Im Vorverfahren war dies noch kategorisch seitens der Staatsanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt worden, die Verletzungen des Geschädigten (Schädelbruch) seien zu schwerwiegend, um das öffentliche Interesse zu beseitigen.Vorausgegangen war eine Rempelei in einer Kneipe mit viel Alkohol. Die Folge war ein mittels eines Aschenbechers herbeigeführter Schädelbruch, der glücklicherweise noch glimpflich verlief.
Der Geschädigte wurde als Zeuge vernommen und versuchte gleich zu Beginn sich als völlig unbeteiligtes Opfer einer Straftat zu präsentieren. Vorausgegangene Körperverletzungen und Beleidigungen stritt der Zeuge ab. Sodann wurde aufgrund der glaubhaften Einlassung des Angeklagten der Zeuge sogar über sein Auskunftsverweigerungsrecht belehrt, von dem er auch partiell Gebrauch machte.
Nach intensiven Verhandlungen mit dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft konnte dann aber dennoch eine Einstellung erreicht werden – nicht zuletzt aufgrund der im Vorfeld des Verfahrens geleisteten Entschädigungszahlung (TOA) des Mandanten.
Im Ergebnis bleibt sein Führungszeugnis sauber und nach langer Verfahrensdauer kann er auch wieder richtig durchatmen. Ich gratuliere.