Erfreulicher Ausgang eines Verfahrens wegen Taten des Raubs, der räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des besonders schweren Diebstahls. Das Jugendschöffengericht zeigte sich milde und schenkte dem jugendlichen Mandanten eine zweite Chance.
Dem Verfahren lagen mehrere Überfälle auf Passanten sowie Aufbrüche von PKW zugrunde. Die Taten ereigneten sich um den Jahreswechsel. Der Jugendliche brachte keinerlei Vorstrafen mit und so ging das Gericht davon aus, daß sich so etwas nicht wiederholen wird. Diese Überzeugung wurde auch seitens der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung geteilt. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft – diese hatte eine Bewährungsstrafe gefordert – konnte es aber nochmals mit der Verhängung von Arbeitsstunden belassen werden.