AG Offenburg: Milde Bewährungsstrafe trotz Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg lautete noch auf Besitz und Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BtM) in nicht geringer Menge. Ein Verbrechen, das mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe im Gefängnis bestraft wird. Das Schöffengericht sah dann den Fall etwas anderes, nachdem die Angeklagten eindrücklich von ihrer schweren Drogensucht berichteten.

Gegen beide Angeklagte wurde nach einhelligen Anträgen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 5 Monaten und 2 Wochen verhängt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Angeklagten haben sich aber nun unter dem Damokles-Schwert des Bewährungswiderrufs um eine Therapie zu bemühen, um die Sucht zu besiegen. Ein sehr umsichtiges Urteil, welches sich auch tatsächlich mit dem Schicksal der Angeklagten auseinandergesetzt hat.