AG Offenburg: Freispruch – Eierwurf auf Polizei ist eben nicht strafbar

Die Staatsanwaltschaft Offenburg erhob Anfang des Jahres Anklage gegen drei Jugendliche aus Offenburg. Ihnen wurde vorgeworfen Beamte der Polizei Offenburg in der Hauptstraße beleidigt und provoziert zu haben. Dabei fuhren die Jugendlichen mit Masken um die Polizeidienststelle herum und bewarfen Einsatzfahrzeuge mit Eiern.

Diese Woche wurde mein Mandant, der ebenfalls ein Ei geworfen hatte vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, einen Polizisten mit dem Stinkefinger beleidigt zu haben.

Letztendlich konnte aber kein Tatnachweis geführt werden, denn die Überwachungskameras der Polizei zeigten offensichtlich einen anderen, unbekannten Beteiligte. Dies konnte nach Inaugenscheinnahme der Überwachungsbilder bewiesen werden. Der Jugendliche wurde als einziger der Gang freigesprochen und muß keine Arbeitsstunden erledigen. Alleine der Eierwurf auf Einsatzfahrzeuge mag zwar gegen den guten Geschmack und gegen die guten Sitten verstoßen – strafbar ist dies jedoch nicht.  Herzlichen Glückwunsch!