Die Fahrerlaubnisbehörde im Ortenaukreis hat auf meinen Antrag hin von der Entziehung der Fahrerlaubnis eines Mandanten abgesehen, obwohl der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC überschritten war. Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe mangelndes Trennungsvermögen zwischen Konsum von BtM und Teilnahme am Straßenverkehr bewiesen.
Durch die Vorlage eines positiven Gutachtens und durch eindringliche Argumentation dahingehend, daß der Mandant ganz offensichtlich keine Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr darstellt, sah die Behörde von der Entziehung ab und verpflichtete den Mandanten zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Die Existenz und der Job des Mandanten sind somit gerettet. Man kann dem guten Ausgang der MPU entgegensehen.