AG Gengenbach: Einstellung des Verfahrens wegen Verletzung der Buchführungspflicht

Anstatt einer Geldstrafe von € 1.000 waren es heute nur noch € 500, welche der Mandant wegen des Vorwurfs der Verletzung der Buchführungspflicht zu zahlen hat. Nach erfolgreicher Intervention der Verteidigung wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt.

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, über viele Jahre keinerlei Bilanzen für eine GmbH erstellt und veröffentlicht zu haben. Nicht nur das Bundesamt für Justiz interessierte sich für den Fall, auch die Staatsanwaltschaft Offenburg. Letztlich konnte diese aber davon überzeugt werden, daß das vorgeworfene Verhalten nicht zwingend strafwürdig ist und gab grünes Licht für den Antrag der Verteidigung.

Aber: Die Geldauflage konnte zugunsten von BIOS e.V. angeordnet werden. Insoweit darf der Mandant doppelt glücklich sein. Kein Urteil und eine gute Tat.

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