Das Amtsgericht Offenburg zeigte sich auch heute milde und verurteilte einen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von „nur“ einem Jahr auf Bewährung.
Vorausgegangen waren Taten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren unter Drogeneinfluß, Urkundenfälschung, Besitz einer nicht geringen Menge Marihuana sowie eine fahrlässige Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten. Die Verletzung zog sich der Beamte während der Verfolgung des Beschuldigten zu, welcher zuvor nach einem ungünstigen Verlauf der Hausdurchsuchung barfuß getürmt war.
Die Verteidigung plädierte im Zusammenhang mit dem Drogendelikt auf einen minder schweren Fall, dem das Gericht auch nachkam. Insoweit war die Mindeststrafe von einem Jahr für den Besitz einer nicht geringen Menge BtM weggefallen und das Gericht konnte aus einem milderen Strafrahmen eine Einzelstrafe verhängen.
Insgesamt ein erfreuliches Ergebnis, zumal bereits 9 einschlägige Vorstrafen im Bundeszentralregister gespeichert waren.