In einem Verfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs Widerstandsunfähiger hat das Schöffengericht Baden-Baden den Mandanten zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In diesem Falle konnte eine milde Bestrafung als ausreichend angesehen werden, nachdem der Angeklagte sich um außergerichtliche Wiedergutmachung mit dem Tatopfer bemüht hatte. Auch die Zeugin sah die Tatfolgen als wiedergutgemacht an. Das Gericht folgte somit dem Antrag der Verteidigung, das Urteil ist rechtskräftig.