Das AG Karlsruhe hat einen Mandanten vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, er habe sich als sog. Warenagent zur Verfügung gestellt, um aus Betrügereien erlangte Sachwerte, wie z.B. Laptops und Computerzubehör, an die Betrüger im Ausland verschickt zu haben.
Mein Antrag auf Einstellung des Ermittlungsverfahrens lehnte die Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit der Begründung ab, der Betrug hätte sich dem Beschuldigten aufdrängen müssen. Sodann erging ein Strafbefehl mit einer doch recht empfindlichen Geldstrafe.
Das Amtsgericht folgte nun meinem Antrag auf Freispruch, da nicht nachzuweisen war, daß der Mandant tatsächlich leichtfertig gehandelt habe und somit der Tatbestand entfallen war. Er hatte seine eigene Vorstellung von der Tätigkeit, die er durchführte, die auch nachvollziehbar und nicht fern von jeglicher Realität war. Insoweit erging das Urteil folgerichtig – entgegen der Ansicht der StA. Dort wird nun geprüft werden, ob man die Sache zum Landgericht treibt.Ich bin bereit für die Berufung.