Haftbefehl gegen mutmaßlichen Taliban-Kämpfer durch den BGH erlassen

Erneut wird ein Mandant in einer Staatsschutzsache durch RA Daniel Sprafke verteidigt. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof erließ bereits am vergangenen Donnerstag einen Haftbefehl wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Zunächst wurde auch von dem weiteren Verdacht des Versuchs des Totschlags ausgegangen. Hierfür konnten keine Anhaltspunkte im Grade eines dringenden Tatverdachts erkannt werden.

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