Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mosbach las sich einschüchternd: 208 Fälle des jeweils gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmiteln. Mindesstrafe für jede Tat: ein Jahr Knast! Übrig blieben 72 Fälle der Beihilfe zum Erwerb von Betäubungsmitteln – das sind juristische Galaxien. Unsere Strategie ging voll auf, sodaß der (mehrfach) bewährungsbrüchige Mandant nochmals mit einem blauen Auge davon kam und erneut Bewährung für seine Gefängnisstrafe Bewährung bekam.
Die Polizei hatte das gesamte Instrumentarium aufgefahren, um den „dicken Fisch“ verhaften zu können. Abhörmaßnahmen, Observation und Durchsuchung brachten keinen Erfolg, keine durchschlagenden Beweismittel konnten gefunden werden. Nur die Aussage eines unter Druck geratenen BEschuldigten belastete meinen Mandanten schwer. Die Staatsanwaltschaft wollte mit dem Kopf durch die Wand und klagte dennoch an. Heute mußte sie die Waffen strecken und kleinlaut anerkennen, daß es sich wohl doch „nur“ um Beschaffungskriminalität im kleinen Stil gehandelt hat.
Frohe Weihnachten!