Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Mosbach las sich einschüchternd: 208 Fälle des jeweils gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmiteln. Mindesstrafe für jede Tat: ein Jahr Knast! Übrig blieben 72 Fälle der Beihilfe zum Erwerb von Betäubungsmitteln – das sind juristische Galaxien. Unsere Strategie ging voll auf, sodaß der (mehrfach) bewährungsbrüchige Mandant nochmals mit einem blauen Auge davon kam… AG Mosbach: Kein Knast an Weihnachten weiterlesen