Das Amtsgericht Achern sprach heute eine Mandantin vom Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs frei. Ihr Mann hingegen, wurde zu einer empfindlichen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sah es vor Anklageerhebung als erwiesen an, daß beide Ehegatten gemeinsam über ein Benutzerkonto bei einer Sex-Seite mit Dritten vereinbarten, sich in einem Hotel zu treffen. Die Männer, welche auf das Angebot eingingen zahlten dann im Voraus Geldbeträge auf das Konto der Ehegatten, um für die Hotelkosten aufzukommen. Treffen – freilich – fanden niemals statt.
Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Achern ging nun erfreulich für die Mandantin zu Ende, nachdem eine Beteiligung an den Taten nicht nachzuweisen war. Die logische Konsequenz war dann, meine Mandantin freizusprechen. Herzlichen Glückwunsch