Im Februar 2011 hatte das Amtsgericht Rastatt einen Mandanten wegen Erwerbs von Heroin zum Eigenkonsum in elf Fällen – jeweils knapp 0,5 Gramm – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten mit Bewährung verurteilt und ihm harte Bewährungsauflagen erteilt. Auf unsere Berufung hin änderte das Landgericht das amtsrichterliche Urteil im Rechtsfolgenausspruch dahingehend ab, daß es von… Landgericht Baden-Baden: Freiheitsstrafe in Geldstrafe umgewandelt weiterlesen