Ein Mandant wurde vom Vorwurf des Überfahrens einer roten Ampel nun endlich entlastet. Das Gericht hat ein diesbezügliches OWi-Verfahren durch Beschluß eingestellt, gleichzeitig aber keinen Zweifel daran aufkommen lassen, daß von den Angaben des Betroffenen überzeugt war, denn es belastete die Staatskasse mit den Kosten der Verteidigung. Der Vorwurf kam zur Anzeige, weil ein Polizeibeamter… AG Bühl: Einstellung des Verfahrens nach Rotlichtverstoß – die Polizei sieht eben doch nicht alles weiterlesen