Das Landgericht Offenburg hat sich von seiner milden Seite gezeigt und im wesentlichen das Ziel der Verteidigung in einem Berufungsverfahren erfüllt. Trotz zahlreicher einschlägiger Vorstrafen änderte das Berufungsgericht das vorausgegangene amtsrichterliche Urteil ab und setzte die kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Trotz einer weitere Verurteilung wegen Betrugs zwischen den Instanzen, blieb das Gericht bei den ursprünglich ausgeurteilten vier Monaten Freiheitsstrafe, gab aber Bewährung.
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Darlehensbank mit der Vorlage eines gefälschten Arbeitsvertrags über seine Vermögensverhältnisse getäuscht zu haben, um ein Fahrzeug finanzieren zu können. Heute räumte er den Vorwurf pauschal ein, sodaß nur noch über die Rechtsfolgen zu entscheiden war. Der Mandant hatte zwischen beiden VErfahren genügend Zeit, um sein Leben neu zu sortieren, um somit besondere Umstände herbeizuführen, welche das Gericht dringend benötigte, um nochmals – trotz Bewährungsbruch bei einer gleichlautenden Sache – dem Mandanten Bewährung zu gewähren. Das lief gut, ich gratuliere!