Das Jugendschöffengericht Offenburg beendete gestern mit einem milden Urteil gegen meinen Mandanten ein Verfahren wegen Raubes und Körperverletzung. Der Mandant wurde zu der Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt. Weniger geht nicht, denn das Jugendgerichtsgesetz gibt den Gerichten vor, daß im Falle der Verhängung von Jugendstrafe diese mindestens sechs Monate betragen muß, um ein Mindestmaß an Erziehung erreichen zu können.
Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, im letzten Sommer einen alkoholisierten Mann zu Boden geschlagen zu haben, um ihm dann einige hundert Euro abnehmen zu können. Zu Beginn der Verhandlung konnte der Mandant sich noch nicht durchringen, ein Geständnis abzulegen, obwohl bereits nach Aktenlage die Beweislast erdrückend war. Dies wurde dann auch durch die Beweisaufnahme bestätigt. Nachdem man aber dem jungen Mann in einer Verhandlungspause erklären konnte, was auf dem Spiel steht, rang er sich schließlich durch.
Sein offenes und ehrliches Geständnis hatte dann auch den Effekt, daß man ohne wenn und aber noch zur Anwendung von Jugendstrafrecht kommen konnte – nicht selbstverständlich bei einem 20-Jährigen. So entging er einer Haftstrafe und erntete so – auch wegen einer ehrlichen Entschuldigung – die Milde des Gerichts.