Am heutigen Tage ging ein weiteres Verfahren mit einem sehr umsichtigen und maßvollen Urteil nach dem ebenso maßvollen Antrag der Staatsanwaltschaft zu Ende. Mein Mandant wurde wegen Handeltreibens in nicht geringer Menge in fünf Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, gleichzeitig wurde der Haftbefehl aufgehoben und er zurück zu seiner Familie entlassen.
Das Verfahren hatte sich zwischenzeitlich zu einem echten Problem entwickelt, nachdem der Mitangeklagte offensichtlich bereits nach kürzester Zeit in Untersuchungshaft überfordert war und dann ein Geständnis ablegte – und weitere Taten, welche nie entdeckt worden wären der Staatsanwaltschaft preisgab. Daraufhin blieben keine Vergünstigungen mehr für meinen Mandant übrig, das Landgericht zementierte den Haftbefehl.
In der Folgezeit hieß dann die Strategie: einfach die U-Haft absitzen und am Ende auf die Bewährung hinzuarbeiten. Diese Strategie ging nun voll auf, sodaß mit einem Jahr und sechs Monaten der Rahmen noch nicht einmal voll ausgeschöpft worden war.
Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel dafür, daß die Aufklärungshilfe meist nur weiteren Ärger für alle Beteiligten (außer der StA) bringt. In jedem Fall wäre die U-Haft ganz zu vermeiden gewesen und ein noch milderes Urteil wegen nur einem Fall wäre auch drin gewesen. Bevor man Angaben macht, zum Sachverhalt und darüber hinaus, immer mit dem Verteidiger sprechen.