Es ist altbekannt: Strafverteidiger und Polizisten sind nicht immer einer Meinung und in Ausübung der jeweiligen Tätigkeit wohl auch nicht die besten Freunde, um einmal ganz euphemistisch zu bleiben. Das hat natürlich auch alles seinen Grund. Der Strafverteidiger ist das Schild des Mandanten im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Unsere Aufgabe ist es den Beschuldigten unter Wahrung seiner Rechte durch den Prozeß der Strafverfolgung zu bringen.
Die Aufgabe des Ermittlers ist es Beweise zu suchen, die für oder wider die Strafbarkeit des Beschuldigten sprechen. Ok, um nicht allzu große Diskrepanzen zwischen Wunsch und Wirklichkeit in diesen Beitrag gelangen zu lassen, streichen wir die Alternative wider die Strafbarkeit. Nun, Ermittler sind auch – wie wir Verteidiger – aus Fleisch und Blut und mit einer Psyche ausgestattet. Das führt allenthalben dazu, daß auf seiten der Ermittler ein Ermittlungserfolg zu Lasten des Beschuldigten zur Ausschüttung von Glückshormonen führt. Und das ist kein Verteidiger-Geschwätz: ein Staatsanwalt äußerte einmal an einem Verhandlungstag, an dem er zwei Freisprüche beantragen mußte, daß dies ein schwarzer Tag für die Staatsanwaltschaft sei. Der eine Teil des gesetzlichen Auftrags wurde hier persönlich genommen: bedenklich! Und mit Verlaub: schlecht ermittelt!
Manchmal vernebeln diese Hormone dann die Sinne des Strafverfolgers. Ein schönes Beispiel dafür findet sich in einer von mir betreuten Sache. Dort heißt es an einer Stelle in der Akte, nachdem ein GPS-Signale emittierendes Beweisstück aufgehört hat GPS-Signale zu emittieren:
In diesem Zusammenhang ist das Datum der letzten Statusmeldung (25.07.2014) auffällig. Am 23.07.2014 wurden die beiden Beschuldigten X und Y verhaftet. Am 24.07.2014 ergingen die Haftbefehle. In den Haftbefehlen ist der Umstand mit dem Alarmkoffer (Anm. d. Red.: Der Koffer funkt seinen Standort über GPS) zu entnehmen. Es ist davon auszugehen, daß die Rechtsanwälte hier eine entsprechende Warnmeldung über die Angehörigen an einen mutmaßlichen Mittäter gesteuert haben, damit dieser den Koffer zerstört oder entsorgt, um weitere Ermittlungen zu verhindern.
So viel Scharfsinn macht sprachlos. Der Ermittlungsbeamte und spätere Belastungszeuge im Strafverfahren sieht den Verteidiger als Komplizen und gewerbsmäßigen Strafvereiteler. Ist jemand überrascht?