Hauptverhandlungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt

Das Amtsgericht Bühl hat einen Hauptverhandlungshaftbefehl gegen einen in Frankreich wohnhaften EU-Ausländer außer Vollzug gesetzt. Soweit so gut. Das Kuriosum: der Haftbefehl erging bereits im Jahre 2003 in einem Strafverfahren aus dem Jahre 2001. Durch einen Zufall ging der Verhaftete zur Polizei, um dort einem Familienmitglied wegen einer Trunkenheitsfahrt zu helfen. Noch auf der Wache… Hauptverhandlungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt weiterlesen