Schwerkriminalität. Klingt gefährlich, ist es auch. Gefährlich aber auch deshalb, weil sich inhaftierte Beschuldigte kaum gegen den Vollzug der Untersuchungshaft zur Wehr setzen können, wenn wegen eines Delikts der Schwerkriminalität ermittelt wird. Welche Delikte das sind steht in §112 der Strafprozeßordnung. Erwähnt sind dort Mord und Totschlag oder schwere Körperverletzung. Terrorismus gehört natürlich auch dazu.… Wochenstart in die Freiheit weiterlesen