In einem Verfahren wegen einer beabsichtigten Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Einnahme von Betäubungsmitteln hat die Fahrerlaubnisbehörde nun aufgegeben. Der Mandant wurde von der Polizei aufgegriffen und gab an, daß er gerade zum ersten Mal in seinem Leben Amphetamin probiert habe, was in strafrechtlicher Hinsicht unproblematisch ist. Allerdings ist die Polizei verpflichtet, diese Angaben der Führerscheinstelle mitzuteilen.… Fahrerlaubnisbehörde gibt nach Gutachten auf. weiterlesen