Das Landgericht stellte heute ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ohne Auflagen gegen meinen Mandanten ein und hob damit eine Geldstrafe in Höhe von € 900 des Amtsgerichts Rastatt wieder auf. Dem Verfahren war vorausgegangen, daß wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld verhängt werden sollte. Soweit so gut. Allerdings fiel der Bußgeldbehörde auf,… LG Baden-Baden: Verboten oder erlaubt? Egal: Jedenfalls nicht strafwürdig weiterlesen