Schnee und Eis: Achtung Winterreifenpflicht!

Am kommenden Freitag, 29.11.2010, wird der Bundesrat voraussichtlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) ändern. Bislang gab es keine echte Pflicht für Winterreifen, denn die Formulierung in der StVO war eine Art „Empfehlung“.

Nach der Gesetzesänderung wird das anders: Ordnungswidrig handelt dann, wer bei bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Das Bußgeld beträgt dann € 40.

Übrigens: Auch Matsch- und Schneereifen (M+S)  gelten als wintertaugliche Bereifung im Sinne der StVO.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt in Baden-Baden

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