Der vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München angeklagte André Eminger hat Herrn Rechtsanwalt Daniel Sprafke am 05.04.2018 mit seiner Verteidigung in vorbezeichnetem Verfahren beauftragt. Über einen Antrag auf Beiordnung Herrn RA Sprafkes als Verteidiger (sog. Pflichtverteidiger) wurde seitens des Vorsitzenden bis zum 09.04.2018, 17:30 Uhr, noch nicht entschieden.
Weitere Anfragen können per Email unter post@sprafke-rechtsanwaelte.de an Herrn Sprafke gerichtet werden.
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