Handeltreiben mit BtM: Verfahrenseinstellung

Das Amtsgericht Bühl hat ein Strafverfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nach fast 10 Jahren eingestellt. Wir berichteten bereits von diesem Verfahren (Artikel vom 11.01.2011). Dem Mandanten wurde vorgeworfen im Jahre 2001 ca. 150 Ecstasy Pillen für den Verkauf bei sich gehabt zu haben.

Unfreiwillig entzog er sich dem Verfahren in Deutschland seither (zum Teil wegen Strafhaft in Frankreich). Durch einen Zufall wurde er kürzlich verhaftet und konnte dem Verfahren zugeführt werden.

Aufgrund des Zeitablaufs und des mittlerweile geänderten Lebenswandels des Angeklagten konnte das Verfahren eingestellt werden. Als Geldauflage fließen der Staatskasse nun die damals erhobene Kaution und das sichergestellte Dealgeld zu. Für den Mandanten ein wirkliches „Verfahrensschnäppchen“.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt in Baden-Baden

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