Das Amtsgericht Ettlingen hat ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Betrugs in sieben tatmehrheitlichen Fällen ohne Auflagen gem. § 153 StPO eingestellt. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, über ein fremdes Kundenkonto auf fremde Rechnung Waren bestellt, behalten und nicht bezahlt zu haben.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht folgten der Anregung der Verteidigung, auf eine umfangreiche und emotionale Beweisaufnahme zu verzichten und das Verfahren einzustellen. Noch im Gerichtsflur nach Beendigung der kurzen Hauptverhandlung entlud sich der Ärger der Belastungszeugen über den gelungenen Ausgang des Verfahrens. Den Beteiligten konnte somit eine aufreibende Hauptverhandlung erspart und in die Fastnacht entlassen werden.
Daniel Sprafke, Rechtsanwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in Baden-Baden und Offenburg