Das Schöffengericht Baden-Baden hatte heute über einen Mandanten zu urteilen, der in den letzten Jahren einer Bekannten regelmäßig Betäubungsmittel verschafft hatte. Angeklagte waren immerhin 41 Einzeltaten, verteilt auf drei Jahre. So weit, so gut.
Die Sache war nur deshalb sehr brenzlig und wurde zum Schöffengericht angeklagt, da die Staatsanwaltschaft von jeweils gewerbsmäßigem Handeltreiben ausgegangen ist – jede Tat für sich wäre danach ein Jahr wert gewesen. Ferner brachte der Mandant noch fünf Einzelstrafen mit, jeweils über einem Jahr liegend. Konsequenterweise beantragte die Staatsanwaltschaft dann auch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, was nicht mehr bewährungsfähig gewesen wäre.
Allerdings war das doch etwas über das Ziel hinausgeschossen – meinte das Gericht. Es schloß sich meinem Antrag an und verurteilte den Mandanten zu einer Bewährungsstrafe. Gewerbsmäßigkeit konnte das Gericht, ebensowenig wie die Verteidigung, nicht feststellen, da alles immer zum Selbstkostenpreis abgegeben worden ist.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Get in the ring…