Im Fall Susanna: Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei erstattet

Am heutigen 11.06.2018 habe ich gegen den Präsidenten der Bundespolizei, Herrn Dieter Romann, Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung zum Nachteil des Ali B. erstattet.

Aufgrund der Presseberichterstattung der letzten Tage, insbesondere durch die Berichterstattung der „Bild“ sehe ich Anhaltspunkte dafür, daß der Chef der Bundespolizei aus eigenem Antrieb und ohne richterliche Entscheidung, den Verdächtigen im Kriminalfall „Susanna“ nach Deutschland verbracht haben könnte.

Deutsche Sicherheitsbehörden haben kein Recht, ohne gesetzliche Grundlage Menschen festzunehmen und diese gegen ihren Willen in ein anderes Land zu verschleppen. Da eine Verschleppung von Beschuldigten aus dem Ausland in das Inland ein mehr als gravierender Angriff auf den Rechtsstaat – dem Grundpfeiler eines friedlichen Zusammenlebens – bedeuten würde, habe ich die Strafverfolgungsbehörden des Landes Brandenburg gebeten, die Angelegenheit zu prüfen.

Die Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei erfolgt nicht aus falsch verstandener Solidarität eines Strafverteidigers gegenüber dem Beschuldigten Ali B. Auch ich bin der Meinung, daß schwere Verbrechen schwer bestraft werden müssen. Ein faires Verfahren muß aber ausschließlich der Justiz überlassen bleiben und darf unter keinen Umständen in die Hände der Polizei oder gar in solche, eines einzigen Polizisten gelegt werden.