Amtsgericht Bielefeld: Absehen vom Fahrverbot.

Das Amtsgericht Bielefeld hat nach Einspruch auf einen Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen die Anordnung des verhängten Fahrverbots revidiert und das Bußgeld sehr mäßig erhöht. Ursprünglich waren für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 48 km/h € 160,00 Bußgeld festgesetzt worden.

Nach Begründung des Einspruchs entschied das Gericht bereits im Beschlußwege, also ohne öffentliche Hauptverhandlung, daß im Falle des Mandanten von einem Fahrverbot abgesehen werden könne. Das Bußgeld wurde „nur“ verdoppelt, was bei einer relativ deutlichen Überschreitung als mild gewertet werden kann.

Der Betroffene ist Freiberufler und selbständig tätig und ist auf ein Fahrzeug angewiesen. Er freut sich, daß für die „vier Wochen ohne“ kein Urlaub genommen werden muß.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in Baden-Baden und Offenburg

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