Vorwurf der Vergewaltigung: Verfahren eingestellt

Meinem Mandanten wurde der Vorwurf der Vergewaltigung durch die Staatsanwaltschaft eröffnet. Dann geschah das, was meistens in Fällen mit diesem Hintergrund beginnt: Der Vorwurf spricht sich herum – zumal Mandant in einer gemütlichen Kleinstadt beheimatet ist. Es beginnt soziale Isolation und ein täglicher Spießrutenlauf. Das Urteil scheint schon festzustehen, es muß dann nur noch pro forma durch ein Gericht verkündet werden.

Zur Urteilsverkündung wird es jetzt nicht mehr kommen. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Schon nach erster Einarbeitung in die Akte konnte herausgearbeitet werden, daß die Darstellung des vermeintlichen Tatopfers von ganz erheblichen Widersprüchen verbunden mit Erinnerungslücken geprägt war. Bereits der angebliche Tatzeitpunkt war mehr als unklar. Am meisten fiel auf, daß das angebliche Tatopfer nicht ein einziges Mal persönlich vor den Ermittlungsbehörden ausgesagt hat – obwohl mehrere Möglichkeiten bestanden haben. Am Schluß war sie dann weder für die Staatsanwaltschaft, noch ihren Anwalt erreichbar.

Jetzt werden seitens des Mandanten Schadensersatzansprüche geprüft. Ein möglicherweise weiterer Fall einer bedenklichen Entwicklung: Die Abgabe falscher Strafanzeigen!