Hauptverhandlungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt

Das Amtsgericht Bühl hat einen Hauptverhandlungshaftbefehl gegen einen in Frankreich wohnhaften EU-Ausländer außer Vollzug gesetzt. Soweit so gut. Das Kuriosum: der Haftbefehl erging bereits im Jahre 2003 in einem Strafverfahren aus dem Jahre 2001. Durch einen Zufall ging der Verhaftete zur Polizei, um dort einem Familienmitglied wegen einer Trunkenheitsfahrt zu helfen. Noch auf der Wache wurde er dann selber verhaftet; den Sachverhalt von damals hatte er schon längstens vergessen und verwechselte eine damals gezahlte Kaution mit einer Geldstrafe.

Nach einer Nacht im Gewahrsam der Polizei, wurde der Haftbefehl wie beantragt außer Vollzug gesetzt und der Mandant konnte – zusammen mit dem anderen Familienmitglied – in den Schoß der Familie zurückgegeben werden. Der Verhandlung muß er sich aber trotzdem stellen; die Tat wäre erst im August 2011 verjährt gewesen.

Daniel Sprafke, Rechtsanwalt in Baden-Baden