LG Karlsruhe: Prozeßauftakt in einem Verfahren wegen sexuellem Mißbrauch von Widerstandsunfähigen

Am Montag, 18.06.2012, beginnt ein Prozeß gegen einen Rentner, dem ein sexueller Mißbrauch von Widerstandsunfähigen vorgeworfen wird. Drei Tage Hauptverhandlung sind angesetzt, um die Frage abschließend klären zu können. Der Mandant wird sich zur Sache einlassen und ein Teilgeständnis ablegen. Im Vorfeld wurde bereits ein Täter-Opfer-Ausgleich mit der Geschädigten durchgeführt.

Das Landgericht Karlsruhe wird die Frage zu beantworten haben, ob eine Vergewaltigung im Rechtssinne vorlag oder ob es dazu nicht gekommen ist. Ein eingeholtes DNA-Gutachten konnte die Frage nur annähernd, nicht aber mit Gewissheit beantworten.

Nachdem der bis jetzt unbescholtene Mandant seit fast sechs Monaten in U-Haft sitzt, macht sich die Verteidigung berechtigte Hoffnungen, den Mandanten nach Prozeßauftakt aus der Haft entlassen zu können und eine Bewährungsstrafe zu erhalten.