LG Karlsruhe: kurzer Prozeß mit Bewährungsstrafe am Ende

Bereits gestern hatte ich hier vom anstehenden Prozeß beim Landgericht Karlsruhe berichtet. Ursprünglich waren drei Verhandlungstage angesetzt, in denen zahlreiche Zeugen und Sachverständige zu hören gewesen wären. Der Angeklagte zeigte sich aber heute sehr kooperativ und gab gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab, sodaß weite Teile der Beweisaufnahme entbehrlich wurden. Vor allem blieb die Aussage des Tatopfers dieser erspart.

Der Rentner hatte sich im Vorfeld bereits entschuldigt und einen umfangreichen Täter-Opfer-Ausgleich angestrengt. Dies konnte nun am heutigen Tage dem Mandanten zugute gehalten werden, wie auch der Umstand, daß er bis zum heutigen Tage 5 Monate Untersuchungshaft erlitten hatte.

Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus. Alle Verfahrensbeteiligten sind sich sicher, daß zukünftig der Mandant nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten wird. Besondere Umstände und eine gute Sozialprognose trugen dazu bei, hier nochmals Bewährung zu geben. Der Mandant wurde dann heute aus der Haft entlassen.