Landgericht Offenburg: Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung

Das Landgericht Offenburg, genauer die dortige Jugendkammer, hat am heutigen 08.08.2011 einen Mandanten wegen eines Tankstellenüberfalls mit einer Waffe zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Überfall geschah bereits im November 2010. Ein damals erlassener Haftbefehl wurde mittlerweile aufgehoben.  Die Presse berichtete.

Der Mandant zeigte sich gleich zu Beginn des Verfahrens geständig. Deshalb musste keine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt werden, sodaß ein Urteil bereits nach einem Verhandlungstag durch das Landgericht gesprochen werden konnte. Dabei kam es hier ganz erheblich darauf an, ob bei dem 19 Jahre alten Täter noch Jugendstrafrecht angewendet werden konnte. Bei Anwendung von Erwachsenenstrafrecht hätte die Tat mit mindestens 5 Jahren Gefängnis bestraft werden müssen.

Das Landgericht sah es wie auch die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung als erwiesen an, daß aufgrund einiger Reiferückstände noch von Jugendrecht auszugehen war. Die Richter konnten dann aus dem Einheitsstrafrahmen des Jugendstrafrechts eine schuldangemessene Strafe verhängen. Alles in allem konnte damit das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden. Der Mandant muß nicht ins Gefängnis und die Tat wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.

Rechtsanwalt Daniel Sprafke – Anwalt für Strafrecht und Bußgeldsachen in Baden-Baden und Offenburg

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