Freispruch hält beim Landgericht Karlsruhe – keine Geldwäsche

Der durch das Amtsgericht Karlsruhe ausgeurteilte Freispruch hat auch nach der Berufung der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe beim Landgericht gehalten.

Mein Mandant war zunächst wegen des Verdachts des Betrugs in das Fadenkreuz der Fahnder geraten. Mit gehackten Kreditkarten wurden teure Elektronikartikel bei Internetversandhäusern in Deutschland bestellt, die dann später wegen Widerspruchs der Kreditkarteninhaber nicht gezahlt worden sind. Nachdem klar war, daß der Mandant die Bestellungen nicht selbst durchgeführt hatte, sondern lediglich der Empfänger der Lieferungen war, die er dann ins Ausland weiterleitete, wurde dann wegen des Verdachts der leichtfertigen Geldwäsche ermittelt.

Ihm kam nun zugute, daß der Internetauftritt der kriminellen Hintermänner in Russland und in Asien äußerst professionell gestaltet war und die gesamte Korrespondenz in deutscher Sprache ablief. Auch nach den eignene Vorstellungen des Mandanten war für ihn an seinem Job als „Postmanager“ (Warenagent) nichts unseriöses oder gar strafbares zu finden. Er begann deshalb für maildropoffice zu arbeiten und sandte absprachegemäß Lieferungen weiter ins Ausland. Erst als die Polizei zu ermitteln begann, ging auch ihm ein Licht auf, was ihn dann sogar zur Zusammenarbeit mit der Polizei veranlasste.

Ein gutes und vor allem ein gerechtes Ende eines belastenden Prozsses über mehr als zwei Jahre. Ich gratulieren zum doppelten Freispruch.