Das schmerzt den Landrichter: Eine Ohrfeige vom OLG Karlsruhe. Meine Revision hat Erfolg.

Ohne auf die näheren Hintergründe des Falles eingehen zu müssen, kommen hier (altbekannte) Neuigkeiten aus der revisionsgerichtlichen Rechtsprechung zum Thema: Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen.

Der 1. Strafsenat schreibt dem Landgericht Baden-Baden ins Buch, wie eine rechstfehlerfreie Beweiswürdigung auszusehen hat. Das OLG fängt langsam an und bezieht sich auf Grundsätze der Beweiswürdigung. Sie sei grundsätzlich dem Tatrichter überlassen, sodaß das Beweisergebnis möglich aber nicht lückenhaft, unklar oder widersprüchlich sein darf. Es dürfe nicht gegen Denkgesetze verstoßen und müsse Beweismittel erschöpfend darstellen. Dies gelte umso mehr, wenn der Einlassung des Angeklagten alleine die Aussage des einzigen Belastungszeugen, des angeblichen Tatopfers, gegenübersteht. Dann bedürfe es einer geschlossenen Darstellung der Angaben des Zeugen, wobei die Aussage einer besonders sorgfältigen Inhalts- und Konstanzprüfung zu unterziehen seien.

In der weiteren Auseinandersetzung mit dem Urteil der Strafkammer haut das OLG dann drauf. Unter anderem werden lapidare und völlig unzureichende Mitteilungen im Urteil gerügt; die Wiedergabe der Aussage des Belastungszeugen sei zu vermissen und letztlich könne der Senat aufgrund der der tatrichterlichen Beweiswürdigung anhaftenden Darlegungs- und Prüfungsmängel, die vorgenommene Beweiswürdigung für die getroffenen Feststellungen nicht nachvollziehen. Sechs setzen!

Möglicherweise klingt dieser Beitrag nach etwas Häme. Das soll er nicht. Er soll nur wiedergeben, in welcher komplizierten Lage sich Verteidiger befinden können, die eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation finden. Aus der täglichen Praxis dürfte bekannt sein, wie viele Gerichte mit den Angaben des einzigen Belastungszeugen umgehen. Oft, aber weniger gern gehörte Plattitüden in der mündlichen Urteilsbegründung sind dann: Der Zeuge war frei von jeglicher Belastungstendenz; warum sollte der Zeuge die Unwahrheit sagen? warum sollte der Zeuge sich täuschen, er ist erfahrener Polizeibeamter? Warum sollte die Zeugin sich eine solche Geschichte ausgedacht haben? Gut, das ist ja alles möglich: Aber liebes Gericht, kannst Du es dann auch revisionssicher begründen? Ein wenig mehr Anstrengung wäre schön – im Namen der Wahrheit!