AG Stuttgart: Urteil wegen sexuellen Mißbrauchs rechtskräftig.

Bereits Anfang Oktober hatte das Schöffengericht des AG Stuttgart einen Mandanten unter anderem wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Es war das erste Mal, daß der Mandant mit den Strafverfolgungsbehörden zu tun hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren beantragt. Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr. So lautete dann auch das Urteil.

Sehr problematisch in diesem Verfahren stellte sich der Status des Mandanten als Beamter dar. Ein Beamter wird im Falle einer Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sofort aus dem Dienst entfernt und verliert seine Versorgungsbezüge für immer.

Das Urteil war in seiner Höhe auch deshalb mild aber dennoch angemessen, da sich der Mandant intensiv mit den Vorwürfen auseinandergesetzt hatte, hohe Wiedergutmachungsleistungen an die Geschädigten zahlte und sich bei den Opfern entschuldigte (Täter-Opfer-Ausgleich). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf ein Rechtsmittel verzichtete.