AG Rastatt: Keine Straßenverkehrsgefährdung – nur eine läppische OWi

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Baden-Baden erließ das AG Rastatt vor einiger Zeit einen Strafbefehl wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung gegen meinen Mandanten und entzog vorläufig die Fahrerlaubnis. Sie warf ihm vor, aufgrund Übermüdung einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Sämtliche Ermittlungsergebnisse der zuständigen Verkehrspolizei fielen in der Hauptverhandlung in sich zusammen. Auch eine Verurteilung wegen grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Verhalten konnte nicht erfolgen, da der Sachverhalt dahingehend nicht mehr aufgeklärt werden konnte – selbstverständlich äußerte sich der Mandant auch zum Hergang nicht.

Jedenfalls war dann schnell klar, daß der Strafbefehl wohl vorschnell erlassen worden war, dem Mandanten aber nur der Vorwurf eines fahrlässigen Verstoßes gegen die StVO gemacht werden konnte. Anstatt einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe gab es dann ein mildes Bußgeld in Höhe von 150 EUR  und natürlich den Führerschein zurück.