AG Offenburg: Geldstrafe statt Knast für Versicherungsbetrug

Bereits am 14.03.2012 wurde mein Mandant vor dem Offenburger Schöffengericht wegen eines (versuchten) Versicherungsbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte hier bereits eine Freiheitsstrafe. Das Gericht hielt allerdings die Verhängung einer Geldstrafe in Übereinstimmung mit der Verteidigung für ausreichend und setzte 150 Tagessätze fest.

Hintergrund des Urteils war ein fingierter Unfall aus dem Jahre 2008. Hier wurde die Versicherung auf Zahlung von Schadensersatz verklagt, doch der Schwindel flog durch die Erstattung eines Sachverständigengutachtens auf. Ein Beteiligter wollte offensichtlich nicht zurückrudern und schwor noch einen Meineid vor dem AG Wolfach. Das rächte sich nun vor dem Schöffengericht Offenburg. Dieser Angeklagte erhielt eine empfindliche Bewährungsstrafe.

Den Artikel der Badischen Zeitung zum Prozeß gibt es hier.